Unsere Mensa


unsere Schule bietet allen Schülern (nicht nur Kernzeitkinder) und Lehrern ein vielfältiges Mittagessen an

An Schultagen ist die Mensa wie folgt geöffnet:


Montag – Freitag 12:00 – 13:30 Uhr


Das Essensangebot umfasst täglich 2 verschiedene Hauptmenüs (auch als Kindermenü oder ohne Fleisch), ein Nudelgericht, Suppe, Dessert und Obst zu günstigen Preisen.

Wenn Ihr Kind mittags etwas essen möchte, sind folgende Hinweise zur Vorbestellung und Bezahlung zu beachten:


  • Bestellung: Die Essen müssen am Vortag für den Folgetag bzw. die Folgewoche bis spätestens 13:30 Uhr über das Internet bestellt werden unter:
    https://www.meinessen.net/schulenbietigheimbissingen/vorbesteller

  • Abbestellungen (z.B. bei Krankheit) können im Internet bis spätestens 8:30 Uhr am gleichen Tag getätigt werden.

  • Bezahlung: Bezahlt werden kann ausschließlich bargeldlos mit einer EC-Karte.
    Bitte planen Sie für die Bestellung der EC-Karte bei der Bank entsprechend Vorlaufzeit ein.

    Folgender Ablauf für die Bezahlung

    • Für die Registrierung kontaktieren Sie bitte das Sekretariat

    • Im Sekretariat wird dann ein Mensa-Account für Ihr Kind erstellt

    • Sie erhalten alle notwenigen Informationen und die Zugangsdaten entweder persönlich bei der Registrierung im Sekretariat oder per Email

    • Nach der Registrierung überweisen Sie bitte einen Geldbetrag auf unser Schul-Mensakonto. Das Guthaben wird virtuell zugeordnet, erst dann können Sie im Internet bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Gutschrift im Account 2-3 Tage dauert.

    • LOGIN: Buchungsnummer + Passwort (erhalten Sie bei der Registrierung)

  • Zuschuss-Möglichkeit: Als Familienpassinhaber, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben Sie unabhängig davon die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten für das Mensaessen zu beantragen. Antragsformulare sind beim zuständigen Jobcenter bzw. Landratsamt, im Bürgerbüro sowie im Sekretariat erhältlich.

    Bitte beachten: bei Rücküberweisungen von Guthaben (Abgänger, Schulwechsel oder Wegzug) werden Beträge unter 5 € nicht ausbezahlt und gehen an den Förderverein der Schule. Die Auszahlung bei Schulabgängern erfolgt nach den Sommerferien. Ohne Rückmeldung erfolgt keine Rückzahlung, bitte benutzen Sie das Rückerstattungsformular.

    Ausführliche Informationen, das Rückerstattungsformular und eine detaillierte Anleitung erhalten Sie jeder Zeit im Sekretariat oder hier.