Zuschuss-Möglichkeit: Als Familienpassinhaber, Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben Sie unabhängig davon die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten für das Mensaessen zu beantragen. Antragsformulare sind beim zuständigen Jobcenter bzw. Landratsamt, im Bürgerbüro sowie im Sekretariat erhältlich.
Bitte beachten: bei Rücküberweisungen von Guthaben (Abgänger, Schulwechsel oder Wegzug) werden Beträge unter 5 € nicht ausbezahlt und gehen an den Förderverein der Schule. Die Auszahlung bei Schulabgängern erfolgt nach den Sommerferien. Ohne Rückmeldung erfolgt keine Rückzahlung, bitte benutzen Sie das Rückerstattungsformular.
Ausführliche Informationen, das Rückerstattungsformular und eine detaillierte Anleitung erhalten Sie jeder Zeit im Sekretariat oder hier.